27580 Bremerhaven
Liebe Besucher der Jugendherberge
Leider können Sie die Jugendherberge zur Zeit nicht nutzen.
Das tut und leid.
Der Grund dafür ist der Krieg in der Ukraine.
Es kommen viele Ukrainer zu uns. Sie fliehen vor dem Krieg in ihrem Land.
Sie werden in der Jugendherberge untergebracht.
Deshalb können Sie die Jugendherberge nicht nutzen.
Wir hoffen, dass Sie trotzdem unsere schöne Stadt besuchen.
Ahoi und willkommen in Bremerhaven
Unser Haus
Die Jugendherberge Bremerhaven liegt an einem kleinen Park.
Die Jugendherberge eignet sich für:
- Ferien Freizeiten
- Klassen-Fahrten
- Kurse und Seminare
- Veranstaltungen am Wochenende
- Familien oder Einzel-Personen
Klicken Sie hier auf Anfrage
Wir bieten Ihnen:
- Eine Terrasse mit Grill
- Eine Sauna
- Tisch-Fußball
- Billard
- Tisch-Tennis
- Einen Fahrrad-Verleih. Bitte nachfragen
Klicken Sie hier auf Programmgestaltung
Für Kurse und Seminare bieten wir Ihnen vier Räume
- Für 30 bis 60 Menschen
- Mit Beamer und Leinwand
- Ein Beamer, ((ausgesprochen: Biemer) ist ein Vorführ-Gerät für einen Computer)
- Flipchart, (Ein Flipchart(ausgesprochen Flip-Schart) ist ein auf einem Gestell befestigter)
- großer Papierblock
- Eine Pinwand
- Ein Tageslicht-Schreiber
Klicken Sie hier auf Angebote
Wenn Sie mit dem Auto oder Bus anreisen, haben wir einen Parkplatz direkt am Haus.
Wenn Sie mit dem Fahrrad anreisen, haben wir einen Fahrrad-Ständer direkt am
Haus.
Oder eine Fahrrad-Garage.
In unserer Nähe befindet sich ein Hallenbad. Andere Ziele sind mit dem Bus zu
erreichen.
Die Kosten für den Bus sind in unserem Preis eingeschlossen.
Der Eintritt für die Bäder sind auch in unserem Preis eingeschlossen.
Wir bieten Verpflegung aus der eigenen Küche an. Sprechen Sie uns bitte an.
Auch für vegetarisches Essen oder für Sonder-Wünsche.
Klicken Sie hier auf über uns
Info über die Erklärung zur Barrierefreiheit in Leichter Sprache
Jeder soll Internet-Seiten und Apps gut nutzen können.
Das soll so sein für alle Menschen.
Also zum Beispiel auch für
- blinde Menschen.
- gehörlose Menschen.
- Menschen, die nicht alle Finger bewegen können.
Darum sollen Internet-Seiten und Apps barrierefrei sein.
In diesem Text steht:
Was ist eine Erklärung zur Barrierefreiheit?
Und wo können Sie sich beschweren,
- wenn eine Internet-Seite nicht barrierefrei ist?
- wenn eine App nicht barrierefrei ist?
Regeln im Gesetz
Ab dem 23. September 2020 muss es so sein:
Öffentliche Stellen brauchen für ihre Internet-Seiten und Apps
eine Erklärung zur Barrierefreiheit.
Das steht in der EU-Richtlinie 2016/2102.
EU-Richtlinien sind für alle Länder in der EU.
Die Länder müssen aus den Richtlinien eigene Gesetze und Verordnungen machen.
In Deutschland heißt die Verordnung BITV 2.0.
Auch Bremen muss sich an diese Verordnung halten.
Was sind öffentliche Stellen?
Öffentliche Stellen arbeiten für die Verwaltung von einem Bundesland oder von der Bundesregierung.
Öffentliche Stellen sind zum Beispiel
- Ämter und Behörden
- einige Firmen für Wohnungsbau
- Schulen und einige KiTas
Das Finanzamt ist zum Beispiel eine öffentliche Stelle.
Öffentliche Stellen sind auch Einrichtungen,
die fast nur Geld vom Staat bekommen.
Zum Beispiel:
- einige Museen, Bibliotheken und Theater
- einige Schwimmbäder und Sport-Anlagen
Ein Supermarkt ist zum Beispiel keine öffentliche Stelle.
Was ist die Erklärung zur Barrierefreiheit?
Die Erklärung zur Barrierefreiheit ist ein Text.
Der Text ist
- auf allen Internet-Seiten von öffentlichen Stellen
- in allen Apps von öffentlichen Stellen
Wir schreiben hier aber immer nur kurz: Internet-Seiten.
In der Erklärung zur Barrierefreiheit steht:
- Wie barrierefrei ist die Internet-Seite?
Fachleute können das prüfen.
Die öffentliche Stelle kann das auch selbst prüfen. - Gibt es noch Barrieren auf der Internet-Seite?
Dann steht eine Liste mit den Barrieren in der Erklärung.
Vielleicht muss nicht die ganze Internet-Seite barrierefrei sein.
Es gibt also vielleicht Ausnahmen.
Dann steht eine Liste mit den Ausnahmen in der Erklärung.
Wichtig:
Die öffentliche Stelle darf nicht selbst über die Ausnahmen bestimmen.
Es gibt strenge Regeln für die Ausnahmen.
- In der Erklärung muss auch das Datum sein,
von wann die Erklärung ist.
Wichtig:
Das Datum darf nicht älter als ein Jahr sein.
Die öffentlichen Stellen müssen nämlich jedes Jahr prüfen:
Wie barrierefrei ist unsere Internet-Seite?
Und dann müssen sie die Erklärung zur Barrierefreiheit neu machen.
Klicken Sie hier auf Erklärung zur Barrierefreiheit
Barrieren melden
Sie wollen die Internet-Seite nutzen.
Aber das geht nicht,
weil es noch Barrieren gibt?
Dann können Sie sich beschweren.
In der Erklärung zur Barrierefreiheit steht,
wo Sie sich beschweren können.
Zum Beispiel:
- mit einer E-Mail
- mit einem Anruf
- mit einem Kontakt-Formular
Hier können Sie sich über Barrieren auf
dieser Webseite beschweren:
Alexandra Nolan
Social Media Koordinatorin
PR/Öffentlichkeitsarbeit
Telefon: 00 49 471 931 58 16
Sie können sich über diese Dinge beschweren:
- Es gibt Barrieren auf der Internet-Seite.
Und diese Barrieren stehen nicht in der Erklärung zur Barrierefreiheit.
- Sie brauchen Infos von der Internet-Seite,
aber die Infos sind nicht barrierefrei.
Zum Beispiel:
Ihr Computer kann eine wichtige PDF-Datei nicht vorlesen.
- Die Erklärung zur Barrierefreiheit ist älter als ein Jahr.
Die öffentliche Stelle hat 2 Wochen Zeit,
um Ihnen eine Antwort zu geben.
Dauert die Antwort länger als 2 Wochen?
Oder hilft Ihnen die Antwort nicht?
Dann können Sie sich bei dieser Stelle beschweren:
Zentralstelle für barrierefreie Informationstechnik
Teerhof 59
28199 Bremen
Telefon: 0421 361 181 87
Fax: 0421 496 181 81
E-Mail: office@lbb.bremen.de
Die Zentralstelle prüft Ihre Beschwerde.
Die Zentralstelle redet dann mit der öffentlichen Stelle.
Und die Zentralstelle gibt der öffentlichen Stelle einen Termin.
Bis zu diesem Termin müssen die Barrieren weg sein.
Hält sich die öffentliche Stelle nicht an den Termin?
Dann kümmert sich eine Schlichtungsstelle um den Streit.
Wichtig:
Sie müssen nichts dafür bezahlen:
- nichts für die Arbeit von der Zentralstelle
- nichts für die Arbeit von der Schlichtungsstelle
Dieser Text ist ein Info über die Erklärung zur Barrierefreiheit.
Denn jeder soll wissen,
welche Rechte er oder sie hat.
Nutzen Sie Internet-Seiten oder Apps von einer öffentlichen Stelle?
Aber es gibt Probleme mit der Barrierefreiheit?
Dann lesen Sie auch die Erklärung zur Barrierefreiheit (siehe weiter unten)
auf der Internet-Seite oder in der App.
In der Erklärung sind Infos, wo Sie sich beschweren können.
Sie müssen sich zuerst bei der öffentlichen Stelle beschweren.
Erst dann kann Ihnen die Zentralstelle helfen.
Quelle:
Text in Leichter Sprache: © Büro für Leichte Sprache, Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V., 2020.